Der Fall sorgt für Aufsehen: Ein 23-Jähriger wird wegen einer Vergewaltigung verurteilt, muss aber nicht in Haft. Bewährungsstrafen sind laut einer Rechtswissenschaftlerin aber auch in so einem Fall nicht ungewöhnlich.
Den migrationshintergrund mal außen vor, wie kann es sein dass so jemand der sich wiederholt übergriffig gegenüber Frauen verhalten hat, und die Betroffene sogar noch minderjährig ist, sich nicht schon längst auf lange Zeit im Knast befindet?
Alter ist keine Ausrede, ich hab es auch geschafft keine Frauen zu vergewaltigen und erwachsen zu werden, ist ja nun wirklich keine große Kunst.
Was für eine Farce
Finds gut wie du ohne den Fall überhaupt genauer als 2-3 zufällige Fakten zu kennen der Auffassung bist ein besseres Urteil als das Gericht fällen zu können.
Andererseits ist Selbstjustiz genau aus diesem Grund verboten.
Mit Verlaub, muss man da Spitzfindigkeiten bemühen? Es ist ein sexualstraftäter. Er ist wiederholt polizeilich aufgefallen aufgrund sexueller Übergriffe. Das letzte Opfer war minderjährig.
Ich plädiere nicht für Selbstjustiz, sondern für dem Verbrechen angemessene Rechtsprechung. Wenn das Gesetz erlaubt jemandem aufgrund von Alter oder kulturellem Hintergrund wiederholt statt Strafe nur tadelnd auf die Finger zu klopfen ist das doch nicht gerecht.
Weder im Sinne des Wortes, dass jeder die gleiche Strafe für das gleiche Verbrechen bekommt, noch im Sinne moralischen Rechts. Ich würde mich wundern wenn die junge Frau aus dem Artikel mit dem Strafmaß und der geradezu lächerlich geringen Summe Schmerzensgeld auch nur entfernt das Gefühl hat dass die Gesetzeslage ernst nimmt was ihr angetan wurde.
Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.
Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?
Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.
Den migrationshintergrund mal außen vor, wie kann es sein dass so jemand der sich wiederholt übergriffig gegenüber Frauen verhalten hat, und die Betroffene sogar noch minderjährig ist, sich nicht schon längst auf lange Zeit im Knast befindet?
Alter ist keine Ausrede, ich hab es auch geschafft keine Frauen zu vergewaltigen und erwachsen zu werden, ist ja nun wirklich keine große Kunst. Was für eine Farce
Finds gut wie du ohne den Fall überhaupt genauer als 2-3 zufällige Fakten zu kennen der Auffassung bist ein besseres Urteil als das Gericht fällen zu können.
Andererseits ist Selbstjustiz genau aus diesem Grund verboten.
Mit Verlaub, muss man da Spitzfindigkeiten bemühen? Es ist ein sexualstraftäter. Er ist wiederholt polizeilich aufgefallen aufgrund sexueller Übergriffe. Das letzte Opfer war minderjährig.
Ich plädiere nicht für Selbstjustiz, sondern für dem Verbrechen angemessene Rechtsprechung. Wenn das Gesetz erlaubt jemandem aufgrund von Alter oder kulturellem Hintergrund wiederholt statt Strafe nur tadelnd auf die Finger zu klopfen ist das doch nicht gerecht.
Weder im Sinne des Wortes, dass jeder die gleiche Strafe für das gleiche Verbrechen bekommt, noch im Sinne moralischen Rechts. Ich würde mich wundern wenn die junge Frau aus dem Artikel mit dem Strafmaß und der geradezu lächerlich geringen Summe Schmerzensgeld auch nur entfernt das Gefühl hat dass die Gesetzeslage ernst nimmt was ihr angetan wurde.
6 Monate U-Haft sind für dich tadelnd auf die Finger klopfen? Außerdem ist und bleibt das Jugendstrafrecht, das ist also sowieso nicht vergleichbar.
So oder so kennt keiner von uns die Details des Falles, womit sich etwaige Beurteilungen als populistischer Unfug verbieten.
Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.
Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?
Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.
Weil die deutsche Justiz ein absoluter Witz ist.
Man muss immer ganz viel Verständnis mit dem Täter haben. Das Opfer wird dabei zur Nebensache.