Der Fall sorgt für Aufsehen: Ein 23-Jähriger wird wegen einer Vergewaltigung verurteilt, muss aber nicht in Haft. Bewährungsstrafen sind laut einer Rechtswissenschaftlerin aber auch in so einem Fall nicht ungewöhnlich.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.