• GregorGizeh@lemmy.world
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    1 year ago

    Mit Verlaub, muss man da Spitzfindigkeiten bemühen? Es ist ein sexualstraftäter. Er ist wiederholt polizeilich aufgefallen aufgrund sexueller Übergriffe. Das letzte Opfer war minderjährig.

    Ich plädiere nicht für Selbstjustiz, sondern für dem Verbrechen angemessene Rechtsprechung. Wenn das Gesetz erlaubt jemandem aufgrund von Alter oder kulturellem Hintergrund wiederholt statt Strafe nur tadelnd auf die Finger zu klopfen ist das doch nicht gerecht.

    Weder im Sinne des Wortes, dass jeder die gleiche Strafe für das gleiche Verbrechen bekommt, noch im Sinne moralischen Rechts. Ich würde mich wundern wenn die junge Frau aus dem Artikel mit dem Strafmaß und der geradezu lächerlich geringen Summe Schmerzensgeld auch nur entfernt das Gefühl hat dass die Gesetzeslage ernst nimmt was ihr angetan wurde.

    • Fiona@feddit.de
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      1 year ago

      6 Monate U-Haft sind für dich tadelnd auf die Finger klopfen? Außerdem ist und bleibt das Jugendstrafrecht, das ist also sowieso nicht vergleichbar.

      So oder so kennt keiner von uns die Details des Falles, womit sich etwaige Beurteilungen als populistischer Unfug verbieten.

      • GregorGizeh@lemmy.world
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        1 year ago

        Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.

        Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?

        Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.

        • Lhianna@feddit.de
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          ·
          1 year ago

          Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.