• GregorGizeh@lemmy.world
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    ·
    1 year ago

    Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.

    Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?

    Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.

    • Lhianna@feddit.de
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      ·
      1 year ago

      Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.