Der Fall sorgt für Aufsehen: Ein 23-Jähriger wird wegen einer Vergewaltigung verurteilt, muss aber nicht in Haft. Bewährungsstrafen sind laut einer Rechtswissenschaftlerin aber auch in so einem Fall nicht ungewöhnlich.
Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.
Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?
Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.
Absolut, 6 Monate u-Haft sind ein kompletter Witz für sexuellen Angriff. Dass für einen 23 jährigen das Jugendstrafrecht irgendeine Rolle spielt ist auch blanker Hohn.
Und weil ich weniger Einblick in die Details des Falles genieße als ein Strafverteidiger darf ich dazu keine Meinung haben oder kundtun?
Habe selten so viel haarsträubenden Unsinn in so kurzem Text gelesen.
Er war zum Zeitpunkt der Tat aber nun einmal nicht 23 sondern fiel noch unter das Jugendstrafrecht. Und klar darfst du eine Meinung haben. So wie jeder andere auch und die stimmen halt nicht immer überein.