«Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken in einem engen Sinne, nicht aber den kommerziellen Anbau und Handel»
Hat der das Gesetz nicht gelesen?
«Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.»
Jetzt will er uns ganz offensichtlich veralbern. Z.B. Kanada und die USA haben diesen Vertrag unterzeichnet und ratifiziert. In beiden Ländern ist sogar der kommerzielle Handel mit Cannabis zu Genusszwecken erlaubt.
https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=VI-19&chapter=6&clang=_en
Hahahaha… Oh Gurl.
Hat der sich das Gesetz überhaupt durchgelesen? Was wir kriegen ist keine Legalisierung, es ist nur eine Entkriminalisierung. Der Handel (Ware gegen Dienstleistung, z.B. Geld) und kommerzielle Anbau zu Spaßzwecken ist bei uns immer noch illegal.
Mensch, ist das peinlich…
Das kommt aber wahrscheinlich bei Holger und Annemarie auf dem Land gut an. Zwischen 2 Bier und einem Piccolo kann man sich herrlich darüber echauffieren. Es geht rechten Parteien nicht um richtig oder falsch. Es geht nur darum tief sitzende Ängste zu erzeugen bzw. diese zu bedienen.
Auf dem alten germantrees sub hat mich mal ein User über diverse Posts beleidigt, als ich darauf hingewiesen habe, aber der Begriff Entkriminalisierung ist hier tatsächlich weniger passend als Legalisierung.
Disclaimer ich bin kein Jurist, aber ein Jurist hat es mir mal so erklärt.
Legalisierung bezeichnet es, wenn ein Tatbestand der vorher rechtswidrig (=illegal, aufgrund von irgendeiner rechtlichen Grundlage, das kann auch das StGB sein, muss aber nicht) war, dies nun nicht mehr ist.
Das ist für den Besitz von Cannabis hier der Fall.
Wie du korrekt feststellst, ist das für den Handel hier nicht der Fall.
Entkriminalisierung ist eigentlich ein Begriff, der verwendet wird, wenn ein Tatbestand der vorher aufgrund einer Regelung des Strafgesetzbuch im speziellen verboten war (=kriminell) das nun nicht mehr ist.
In der Regel spricht man von einer Entkriminalisierung als speziellerem Begriff im Vergleich zu Legalisierung dann, wenn der Tatbestand allerdings rechtswidrig bleibt. Oftmals weil der Tatbestand heruntergestuft wird zu einer Ordnungswidrigkeit.
Ich meine, das ist in anderen Ländern passiert, in Deutschland allerdings überhaupt nicht.
Also ja der Besitz wird legalisiert (streng genommen war er auch kriminell, also schon auch entkriminalisiert, aber eben nicht nur).
Und am Verkauf hat sich gar nichts geändert.
Daher hat sich in vielen Medien die Bezeichnung Teillegalisierung durchgesetzt und Entkriminalisierung nicht.
In meinen Augen zurecht.
Falls mir das allerdings falsch oder unzureichend erklärt wurde, lerne ich auch gerne nochmal dazu.