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In Franken hat ein Zollbeamter seinen Zugang zu den Behördensystemen missbraucht, um die gesperrte Adresse eines Journalisten an einen Neonazi weitergegeben. Der Beamte, der weiterhin im Dienst ist, dazu: “das war dumm.” Der Journalistenverband fordert nun entsprechend harte Konsequenzen.
Vermutlich leider nicht. Ich fürchte aus Sicht des Zollbeamten sah das eher nach “ich kopiere Freund einen Artikel hinter Paywall” aus.
Der relevante Kontext ist, dass Adressen in Deutschland prinzipiell öffentliche Daten sind. Man kann Adressen einfach per Melderegisterabfrage beim zuständigen Meldeamt abfragen. Der einzige Schutz ist, dass das ein paar Euro (ca. 10) kostet und dank Föderalismus und schlechter Digitalisierung teilweise nervig ist (aber das ganze wird gerade Schritt für Schritt einfacher). Wenn du also von einem Freund eine Postkarte schicken willst, kann du die Adresse genauso wie einen Zeitungsartikel einfach “kaufen”. Oder du fragst halt einen Bekannten mit “Abo”. Das muss nicht einmal ein Behördenmitarbeiter sein. Private Unternehmen können den Zugang ebenfalls buchen. Hier die Broschüre falls du interessiert bist.
Es möglich die eigene Adresse gegen Abfragen zu sperren. Das ist leider nicht sonderlich einfach, aber wenn man es schafft, dann funktioniert zumindest die normale Melderegisterauskunft nicht mehr. Nur scheint das keinerlei Auswirkungen auf die Abfrage beim Zoll gehabt zu haben. Behörden schützen - genau wie private Unternehmen - sensible Daten eigentlich. Da gibt es dann das klassische Berechtigungsmanagement, dass den Zugriff auf für die Rolle notwendige Daten beschränkt und ggf. noch ein vier-Augen-Prinzip vorschreibt. An deine Steuererklärung zu kommen wäre schwer.
Nur leider gelten Meldedaten eben nicht als sensibel. Ich fürchte es gab beim Zoll noch nicht einmal einen Warnhinweis, dass die Adresse des Journalisten etwas besonderes ist.
Man muss hier natürlich genau ermitteln und herausfinden, ob der Zollbeamte nicht doch eine Ahnung hatte, worum es seinem Nazi-Kumpel ging. Aber wenn er wie ich annehme wirklich nur naiv war, dann sind 90 Tagessätze schon ein relativ hartes Urteil. Das Hauptroblem hier ist das System.
Dummheit schützt vor Strafe nicht. Jedenfalls danke erst einmal für die Einordnung. Ich sehe aber trotzdem nicht, dass dieser Beamte dort eine Zukunft haben sollte. Allein der Umstand, dass er mit Dienstmitteln seinen Nazi-Kumpeln Gefallen erfüllt, erzeugt ja schon mehr als erhebliche Zweifel an der Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei dieser Person.
Eben doch. Das fällt unter nulla poena sine culpa
Was nicht hilft ist ein vermeidbarer Verbotsirrtum. Man kann sich also fast nie damit rausreden, dass man nicht wusste, dass etwas verboten ist. Aber Blödheit im Sinne von “ich wusste nicht, dass das giftig ist”, ist eine ziemlich gute Verteidigung. Das war z.B. bei den Mordurteilen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen relevant. Die Frage war, ob den Unfallfahrern wirklich bewusst war, wie wahrscheinlich ein tödlicher Ausgang ist.