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In Franken hat ein Zollbeamter seinen Zugang zu den Behördensystemen missbraucht, um die gesperrte Adresse eines Journalisten an einen Neonazi weitergegeben. Der Beamte, der weiterhin im Dienst ist, dazu: “das war dumm.” Der Journalistenverband fordert nun entsprechend harte Konsequenzen.
Eben doch. Das fällt unter nulla poena sine culpa
Was nicht hilft ist ein vermeidbarer Verbotsirrtum. Man kann sich also fast nie damit rausreden, dass man nicht wusste, dass etwas verboten ist. Aber Blödheit im Sinne von “ich wusste nicht, dass das giftig ist”, ist eine ziemlich gute Verteidigung. Das war z.B. bei den Mordurteilen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen relevant. Die Frage war, ob den Unfallfahrern wirklich bewusst war, wie wahrscheinlich ein tödlicher Ausgang ist.