In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.
Nein, das darf man ganz sicher nicht (wie auch andere bereits angemerkt haben). Was du vorschlägst, ist in jedem Fall Nötigung und genauso strafbar wie das Blockieren. Wenn es schiefgeht, weil z.B. der Parkplatzblockierer stolpert, steht außerdem vorsätzliche Körperverletzung im Raum.
https://www.bussgeldrechner.org/parkplatz-freihalten.html#Parkplatz_freihalten_Noetigung_oder_gefaehrlicher_Eingriff_in_den_Strassenverkehr
Gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass das Blockieren nicht Nötigung ist, von genauso strafbar würde ich hier also nicht sprechen.
Ich beziehe mich da einfach auf die zitierten Rechtsexperten - bin selber kein Jurist. Deine Aussage will ich damit nicht in Zweifel ziehen. Gerade bei solchen Themen gibt es ja gerne immer wieder ausdrückliche Einzelfallentscheidungen in beide Richtungen.
Das das blockieren eines einzelnen Autos keine Nötigung ist, ist für den Juristen Standardwissen. Das ist beliebter Studiumsstoff und kommt regelmäßig in Klausuren dran.
Man muss nämlich zwischen dem ersten Auto unterscheiden und denen, die praktisch durch das erste Auto blockiert sind. Die letzteren können nämlich tatsächlich nicht mehr weiterfahren, wogegen der erste das ja könnte. Klingt absurd - und ist genau deshalb auch in Klausuren beliebt.
Deswegen verstehe ich aber auch die Verwirrung bei Nichtjuristen. Sowas muss man wirklich nicht wissen.
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Was genau beinhaltet denn hier deiner Meinung nach die Umsichtigkeit? Koennte es moeglicherweise darum gehen keine Menschen zu touchieren oder gar zu ueberfahren? ;)
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Wenn der “sanft weggeschobene” bei dem vorgang stolpert und unter das fahrzeug geraet kann er sich schwer verletzen. Daher ist das offensichtlich eine Straftat, da man das billigend in Kauf nimmt. Das du ernsthaft vorschlaegst das sei in Ordnung laesst tief blicken…
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Blödsinn, fahrlässige Gefährdung anderer ist auch ohne das ein schaden entsteht strafbar, schau dir Mal §315 im Strafgesetzbuch an oder frag einen Anwalt: https://www.kanzlei.law/news/wie-kann-man-sich-bei-einer-strassenblockade-strafbar-machen-am-beispiel-fridays-for-future/
nach deiner Logik darf man auch falsch Rum auf der Autobahn fahren solange man erfolgreich den entgegen kommenden Fahrzeugen ausweicht ;).
witzig das du von Psychopaten sprichst, deine Aussagen weisen diverse Anzeichen von Psychopathie auf, insbesondere dem weitgehenden oder völligen Fehlen von Empathie sozialer Verantwortung und Gewissen. Hast du Mal darüber nachgedacht dir helfen zu lassen?
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Du unterschätzt hier das Auto. Wenn du wirklich jemanden wegdrängst ohne dass dieser zurückweicht, ist eine gewisse Kraft möglich. Bei dieser Kraft genügt ein Bruchteil einer Sekunde der Unachtsamkeit, in der das Opfer unter die Karosserie kommen kann.
Im Übrigen wäre auch das langsame zurückdrängen so oder so wiederum Nötigung, welche durch das Blockieren des Parkplatzes nicht legal wird.
Wenn jemand deinen Parkplatz blockiert in der Absicht dich zu nötigen, ruf die Polizei. Das mag nervig sein, aber die einzige korrekte Umgangsweise, mit der du dich sicherlich nicht selbst strafbar machst.
Umsichtiges Einfahren = Niemanden anfahren würde ich sagen. Falls du auf die Parklücke kommst, ohne jemanden zu touchieren, schön und gut. Nichts in dem Beitrag weist darauf hin, dass es Okay sei jemanden mit dem Auto wegzuschieben.