In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.
Gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass das Blockieren nicht Nötigung ist, von genauso strafbar würde ich hier also nicht sprechen.
Ich beziehe mich da einfach auf die zitierten Rechtsexperten - bin selber kein Jurist. Deine Aussage will ich damit nicht in Zweifel ziehen. Gerade bei solchen Themen gibt es ja gerne immer wieder ausdrückliche Einzelfallentscheidungen in beide Richtungen.
Das das blockieren eines einzelnen Autos keine Nötigung ist, ist für den Juristen Standardwissen. Das ist beliebter Studiumsstoff und kommt regelmäßig in Klausuren dran.
Man muss nämlich zwischen dem ersten Auto unterscheiden und denen, die praktisch durch das erste Auto blockiert sind. Die letzteren können nämlich tatsächlich nicht mehr weiterfahren, wogegen der erste das ja könnte. Klingt absurd - und ist genau deshalb auch in Klausuren beliebt.
Deswegen verstehe ich aber auch die Verwirrung bei Nichtjuristen. Sowas muss man wirklich nicht wissen.