Leider ist “berechtigte Interessen” maximal schlecht definiert. Das ist so die Klausel, die Lobbyisten reinbekommen haben, mit der sie jetzt alle Schandtaten versuchen zu begründen. Vor Gericht hält sich das oft nicht, aber die Strafen würden sehr wahrscheinlich höher ausfallen, wenn es eindeutiger wäre, dass deren Gesetzesauslegung Humbug ist.
Hier der Originaltext wo der Begriff genannt wird (DSGVO Artikel 6, Unterabsatz 1, Buchstabe f):
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[…]
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Leider ist “berechtigte Interessen” maximal schlecht definiert. Das ist so die Klausel, die Lobbyisten reinbekommen haben, mit der sie jetzt alle Schandtaten versuchen zu begründen. Vor Gericht hält sich das oft nicht, aber die Strafen würden sehr wahrscheinlich höher ausfallen, wenn es eindeutiger wäre, dass deren Gesetzesauslegung Humbug ist.
Hier der Originaltext wo der Begriff genannt wird (DSGVO Artikel 6, Unterabsatz 1, Buchstabe f):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504#tocId10