Ein berechtigte Interesse ist, im weitesten Sinne, alles, was du für deine Unternehmung brauchst.
Wenn du beispielsweise personalisierte Werbung für Website-Betreiber anbietest, kannst du argumentieren, dass du Daten für die Personalisierung brauchst. Sonst funktioniert schließlich auch dein Geschäftsmodell nicht. Wenn du wiederum deine Website über Werbung finanzierst, kannst du argumentieren, dass deine Rentabilität leidet, wenn du keine personalisierte Werbung ausspielst. Mit dieser Begründung kannst du dann entsprechende Anbieter einbinden.
Ganz stark vereinfacht gesagt ist das ein Freibrief, zumindest rechtlich ist das ganze aber doch sehr viel komplexer.
Die DSGVO schreibt vor, dass du nicht grundlos, auf Verdacht, Daten erheben darfst. Du musst also immer einen Zweck für deine Erhebung angeben. Das berechtigte Interesse ist quasi ein universeller Begriff für Verwendungszwecke, die nicht explizit in der DSGVO erwähnt werden (von denen es nur einige wenige gibt). Das heißt aber nicht, dass diese Karte ziehen und dann manchen darfst, was du willst.
Du musst aber neben der Begründung noch jede Menge mehr berücksichtigen, wenn du kommerziell oder institutionell private Daten erheben willst. Einverständnis, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit, Speicherdauer, Vermeidbarkeit, Weitergabe an Dritte, wie die das alles handhaben, usw… Privatpersonen umfasst die DSGVO übrigens nicht. Für private Zwecke darfst du also sammeln wir du fröhlich bist, solange du dabei keine anderen Gesetze verletzt.
Da muss mMn noch im Gesetzestext nachgeschärft werden, aber fairerweise ist das ganze auch noch sehr neu. Die Gerichte haben vieles noch gar nicht im Detail ausgelegt.
Wieso sollen knapp die Hälfte ein berechtigtes haben? Finde ich viel interessanter.
Wir wollen Geld für jeden User, das ist unser Interesse :3
Berechtigtes Interesse ist doch vermutlich wenn es für die Nutzung der Seite notwendig ist. Also wenn Dinge von anderen Anbietern eingebunden sind zum Beispiel. Dies kann man aber vermutlich ziemlich subjektiv auslegen. Und für vieles ne Ausrede finden warum man es unbedingt braucht.
Der ganze rest sind halt dann alle wo man keine Ausrede gefunden hat und is halt einfach Datenverkauf an Werbepartner.
Ich würde hier eher nicht die Frage stellen was die unberechtigten sind sondern eher auf welcher Grundlage sich die anderen einbilden eine Berechtigung zu haben.
Ich deaktiviere die “Berechtigten” auch immer und trotzdem funktionieren die Seiten.
Was mich richtig nervt ist wenn allem zustimmen muss und dann die Paywall kommt.
Ja eben. Deshalb sag ich ja, frag dich lieber warum die angeblich eine Berechtigung haben.
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Leider ist “berechtigte Interessen” maximal schlecht definiert. Das ist so die Klausel, die Lobbyisten reinbekommen haben, mit der sie jetzt alle Schandtaten versuchen zu begründen. Vor Gericht hält sich das oft nicht, aber die Strafen würden sehr wahrscheinlich höher ausfallen, wenn es eindeutiger wäre, dass deren Gesetzesauslegung Humbug ist.
Hier der Originaltext wo der Begriff genannt wird (DSGVO Artikel 6, Unterabsatz 1, Buchstabe f):
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[…]
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504#tocId10
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