Wenn dem Stadtmenschen sonntags das Brot ausgeht, kommt er problemlos an Nachschub. Anders auf dem Land - wo Selbstbedienungs-Supermärkte helfen können. Doch wegen des Sonntagsschutzes gibt es Kritik. Von Fabian Siegel.
Ich bin hier nur Laie, aber bedarf es für Diebstahl nicht Vorsatz? Wenn man also alles in seinen Korb packt und dann beim Scannen etwas versehentlich nicht korrekt macht, dann muss der Ladenbesitzer nachweisen, dass man die Absicht hatte, die Ware nicht zu bezahlen. Und bei geringen Warenwerten bzw Ersttäterschaft wird die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren sowieso wegen Geringfügigkeit einstellen.
Du musst Vertragsstrafe zahlen. Es hängen überall wo SB Kassen sind so Zettel aus das du zustimmst eine Vertragsstrafe in Höhe von 50-100€ für jeden nicht gescannten Artikel zu zahlen. Damit umgehen sie dieses Vorsatzthema und durch Benutzung der Kasse stimmst du diesem Vertrag zu. Bei Rewe sind es 50€, bei Edeka bei uns 100€, aber das kann jeder Kaufmann ja selbst festlegen
Hat das schon mal jemand angefochten? Das klingt voll illegal. Man kann doch nicht einfach irgendwelche Verträge aushängen und wenn man sie nicht sieht oder ließt oder weiß, dass sie überhaupt existieren als stillschweigend angenommen erklären.
Ist doch überall üblich. Bist du schon mal Bus oder Straßenbahn gefahren? Du hast damit einen Beförderungsvertrag abgeschlossen und die Beförderungsbedingungen akzeptiert. Im Kino gewesen? Du hast damit die Hausordnung akzeptiert. Undsoweiterundsofort.
Dass man Vertragsbedingungen explizit zustimmt ist im Alltag die absolute Ausnahme unter den Dutzenden Veträgen die man Tag für Tag abschließt.
Mir ist klar, dass es dieses Konzept gibt. Ich zweifle jedoch an, dass Firmen in willkürlicher Höhe Strafen für Nichteinhaltung festlegen können. Das wirkt auf mich eher wie Abschreckung, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde.
50€ mögen für einen normalen Menschen nicht viel sein, für einen Bürgergeldempfänger ist es vielleicht eine Woche kein essen.
Das ganze wird vermutlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (§305ff BGB) gewertet.
Bei AGBs gibt es ein paar Abweichungen zum normalen Vertragsrecht.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen (✅) vorformulierten (✅) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (✅). […]
Bei AGB reicht es teilweise, dass sie deutlich sichtbar am Verkaufsort aushängen. Die Zustimmung des Käufers erfolgt dann durch konkludentes Handeln.
Allerdings gibt es zum Schutz der Vertragspartner auch viele Einschränkungen was AGB enthalten dürfen. §309 Punkt 6. BGB verbietet manche Arten von Vertragsstrafen in AGBs. Vertragsstrafen bei Diebstahl dürften dort allerdings nicht drunter fallen.
Da bleibt zur Argumentation höchstens noch §305c Abs. 1 BGB, der besagt dass AGB Klauseln nicht überraschend sein dürfen. Ab welcher Höhe die Vertragsstrafe überraschend ist müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.
Ich bin hier nur Laie, aber bedarf es für Diebstahl nicht Vorsatz? Wenn man also alles in seinen Korb packt und dann beim Scannen etwas versehentlich nicht korrekt macht, dann muss der Ladenbesitzer nachweisen, dass man die Absicht hatte, die Ware nicht zu bezahlen. Und bei geringen Warenwerten bzw Ersttäterschaft wird die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren sowieso wegen Geringfügigkeit einstellen.
Du musst Vertragsstrafe zahlen. Es hängen überall wo SB Kassen sind so Zettel aus das du zustimmst eine Vertragsstrafe in Höhe von 50-100€ für jeden nicht gescannten Artikel zu zahlen. Damit umgehen sie dieses Vorsatzthema und durch Benutzung der Kasse stimmst du diesem Vertrag zu. Bei Rewe sind es 50€, bei Edeka bei uns 100€, aber das kann jeder Kaufmann ja selbst festlegen
Hat das schon mal jemand angefochten? Das klingt voll illegal. Man kann doch nicht einfach irgendwelche Verträge aushängen und wenn man sie nicht sieht oder ließt oder weiß, dass sie überhaupt existieren als stillschweigend angenommen erklären.
Ist doch überall üblich. Bist du schon mal Bus oder Straßenbahn gefahren? Du hast damit einen Beförderungsvertrag abgeschlossen und die Beförderungsbedingungen akzeptiert. Im Kino gewesen? Du hast damit die Hausordnung akzeptiert. Undsoweiterundsofort.
Dass man Vertragsbedingungen explizit zustimmt ist im Alltag die absolute Ausnahme unter den Dutzenden Veträgen die man Tag für Tag abschließt.
Mir ist klar, dass es dieses Konzept gibt. Ich zweifle jedoch an, dass Firmen in willkürlicher Höhe Strafen für Nichteinhaltung festlegen können. Das wirkt auf mich eher wie Abschreckung, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde.
50€ mögen für einen normalen Menschen nicht viel sein, für einen Bürgergeldempfänger ist es vielleicht eine Woche kein essen.
Das ganze wird vermutlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (§305ff BGB) gewertet.
Bei AGBs gibt es ein paar Abweichungen zum normalen Vertragsrecht.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen (✅) vorformulierten (✅) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt (✅). […]
Bei AGB reicht es teilweise, dass sie deutlich sichtbar am Verkaufsort aushängen. Die Zustimmung des Käufers erfolgt dann durch konkludentes Handeln.
Allerdings gibt es zum Schutz der Vertragspartner auch viele Einschränkungen was AGB enthalten dürfen. §309 Punkt 6. BGB verbietet manche Arten von Vertragsstrafen in AGBs. Vertragsstrafen bei Diebstahl dürften dort allerdings nicht drunter fallen.
Da bleibt zur Argumentation höchstens noch §305c Abs. 1 BGB, der besagt dass AGB Klauseln nicht überraschend sein dürfen. Ab welcher Höhe die Vertragsstrafe überraschend ist müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.
Pah die sind sowieso alle zu dick! /s