• Saleh@feddit.org
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    5 hours ago

    Ist es nicht klar, im Sinne von “nicht beweisbar”, oder ist es nicht klar im Sinne von "wir können nicht rekonstruieren, welche Motivation Merz damals wahrscheinlich hatte?

    Ich würde stark zum Ersten tendieren, weil es konsitent mit seinen übrigen Positionen ist, die er auch heute noch hält. Und wenn er in die Debatte um die Widerspruchsklausel aktov involviert gewesen wäre, hätte man dazu auch etwas gefunden.

    • Successful_Try543@feddit.org
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      4 hours ago

      Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
      Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.