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“Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt, und die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt.”
Die örtlichen Bauvorschriften, werden wohl kaum die gesetzlichen Normen zum Brandschutz betreffen.
Vielleicht muss dann ein Bau auf einem BW-Gelände sich nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans bzgl. Höhe oder äußere Erscheinung halten.
Edit: Zudem entfällt das Genehmigungsverfahren, das sich ziemlich langwierig gestalten kann.