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Cake day: July 27th, 2023

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  • Am Ende führt das zu einer ganz bitteren Abwärtsspirale:

    • Fachkräfte und Migranten gehen nicht nach Sachsen oder wenn sie das tun, sind sie schnell wieder weg
    • Wer bereits da ist, wird auch irgendwann überlegen, ob er nicht doch in eine Gegend zieht, wo man nicht innerhalb der Unternehmen und überall mit Nazis konfrontiert ist
    • Unternehmen, die keine Fachkräfte finden, werden irgendwann abwandern oder pleite gehen. Das ist leider so
    • Die Nazis kochen noch schlimmer in ihrer eigenen Suppe
    • Irgendwer schreibt dümmliche Kommentare über “das abgehängte Ostdeutschland” und was das alles mit der Wende zu tun hat und dass der Westen ja vor 35 Jahren blablubb

  • Das Land Berlin genießt am internationalen Kapitalmarkt eine hohe Bonität. Aufgrund der Fähigkeit des Landes, jederzeit zuverlässig allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie auf der Basis des Finanzausgleichs und der Stärke des verfassungsrechtlichen Rahmens in der Bundesrepublik Deutschland, wurde dem Land Berlin im Januar 2003 von der Ratingagentur Fitch das bestmögliche Rating “AAA” erteilt, welches im November 2023 mit stabilem Ausblick bestätigt wurde. Im Januar 2003 wurde das Land Berlin auch erstmalig durch die Ratingagentur Moody’s eingestuft und im Dezember 2006 nach Anwendung der Joint-Default-Analysemethodik um zwei Ratingstufen heraufgestuft. Seitdem verfügt Berlin über ein “Aa1”-Rating für langfristige Verbindlichkeiten, welches im August 2023 mit stabilem Ausblick bestätigt wurde. Darüber hinaus wurde die Kreditwürdigkeit des Landes Berlin von der europäischen Ratingagentur Scope erstmals im Juli 2017 bewertet. Das Land Berlin erhielt beim Langfristrating mit “AAA” und beim Kurzfristrating mit “S-1+” die jeweilige Bestnote, die im Juni 2023 ebenfalls mit stabilem Ausblick bestätigt wurde.

    https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/geld-und-kreditgeschaeft/kapitalmarkt/artikel.13684.php










  • Das hat mich auch irritiert, als ich das gelesen habe. Wenn du so einen Tilgungsantrag stellst, dann musst du ja automatisch das Aktenzeichen deines Urteils mit einreichen. Und dann lässt sich jemand bei der Staatsanwaltschaft das Ding aus dem Archiv bringen, schaut kurz rein, was in der Urteilsbegründung dann Sache war und damit sollte es recht easy zu entscheiden sein. Wenn es wirklich nur um den privaten Anbau oder Besitz von Cannabis geht, dann steht da halt auf Juristisch “Der Verurteilte war im Besitz von 2 Pflanzen und 24 Gramm Cannabis, dafür bekommt er Strafe x”. Das sollte schnell zu prüfen sein.

    Dazu kommt: Diese Eintragungen im Bundeszentralregister verjähren auch. Und wenn du jetzt z.B. nur eine Geldstrafe bekommen hast, verjährt das nach 5 Jahren. Und das wird der Standard gewesen sein bei den Delikten


  • Wobei man anmerken muss, dass es bei der Amnestie auch nur um Straftaten geht, die unter dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Und das sind dann Privatanbau von 3 Pflanzen oder Privatbesitz von 25 Gramm. Dafür ist außer vielleicht in Bayern in den letzten Jahren auch kaum einer in den Knast gewandert. Wer mit mehreren Kilos erwischt wurde oder beim Dealen, der wird nicht begnadigt.

    Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Tilgung nur auf Antrag des Verurteilten erfolgt und wenn der nicht gerade im Knast sitzt oder verbeamtet werden will, gibt es da auch wenig Eile. Die Überprüfung sollte auch nicht so schwer sein - der Verurteile hat ja das Urteil und da steht drin, weswegen er verurteilt wurde und das zu überprüfen ist jetzt wirklich nicht kompliziert. Schwierig kann es eigentlich nur bei so Sachen werden wie “In Bewährungsfrist mit Cannabis erwischt” oder “Wir bilden eine Gesamtstrafe aus mehreren Verbrechen, von denen eins Cannabisbesitz ist”



  • Ja, aber wie willst du das anders regulieren? Du bist Politiker und es gibt das Problem, dass es trottelige Hundehalter gibt, die ihre Viecher nicht unter Kontrolle haben und deren Tiere andere Menschen belästigen oder gefährden. Dann kannst du a) die Hundehaltung insgesamt verbieten b) Hundeführerschein, Prüfungen, Hundetest, Hunde-Verhaltens-TÜV und was nicht alles vorschreiben oder c) hoffen, dass eine Leinenpflicht hilft

    (und ja, ich wäre übrigens auch für technisches Tempolimit und Tempolimit auf der Autobahn. Macht für mich recht wenig Sinn, dass wir Gefährte zulassen, die im Innenstadtbereich dreistellige Geschwindigkeiten fahren können, wo wir wissen, dass genügend Trottel das auch machen)