Wird langsam Zeit, würde sich wahrscheinlich so ergeben.

Ist kein Konsum von daher Kinder egal, ist aber halt kein unreguliertes Gepäckstück weil es dazu Gesetze gibt.

Hat wer ne Ahnung?

  • Haven5341@feddit.de
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    7 months ago

    Hat wer ne Ahnung?

    Nicht wirklich aber nach dem Gesetz gilt …

    § 1, Abs 8 CanG:

    Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe […]

    § 3, Abs 1 CanG:

    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.

    Ich interpretiere das so, dass du die Pflanze mitnehmen darfst, solange die gesamte Pflanze getrocknet weniger als 25 Gramm wiegt. Ob du die Pflanze dann allerdings (vor Kindern) beim Transport verstecken musst weiß ich nicht. Da musst du mal ins Gesetz gucken.

    Alles ohne Gewähr, weil ich eigentlich ein juristischer Analphabet bin. Ich vermute bei solchen Details müssen am Ende die Gerichte entscheiden.

    • Pantherina@feddit.deOP
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      7 months ago

      Wäre auf jeden Fall ein lustiger Prozess hahaha. Gerade weil es wahrscheinlich fallen gelassen wird, wäre das lustig.