Noch mal ein Beitrag zu dem Thema mit einer entscheidenden neuen Information:

Zerbröselt das Gesetz?

Interessant dürfte nun in der kommenden Woche werden, welchen Überarbeitungsbedarf Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates beim CanG sehen. Sie bereiten die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 22. März inhaltlich vor. Gut möglich, dass die Länder am Ende darauf bestehen, das als Einspruchsgesetz konzipierte CanG nicht hinsichtlich eines späteren Inkraftraftretens im Vermittlungsauschuss zu verhandeln, sondern womöglich auch noch einmal inhaltlich.

SPD-Ministerin Wahlmann hatte seinerzeit etwa angeregt, den Anbau und die Abgabe des berauschenden Hanfs über sogenannte Cannabis Social Clubs (Anm. d. Red.: Gemeint sind die im Gesetz vorgesehenen Anbauvereinigungen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf) noch einmal zu überdenken. “Ich halte es für schwierig, ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden die Verantwortung zu übertragen, den Anbau und die Abgabe zu organisieren, zu dokumentieren und sicherzustellen, dass kein Missbrauch betrieben wird.” Den unionsregierten Ländern stößt vor allem ein im Gesetz angelegter hoher Kontrollaufwand für Polizei und Verwaltung übel auf.