Fünf Jahre nach dem Angriff von Rechtsextremen in Chemnitz wird das Verfahren gegen drei Angeklagte unter Auflage eingestellt. Betroffene sind empört.

Eigentlich waren noch drei weitere Prozesstage angesetzt. Doch das Chemnitzer Landgericht stellte am Freitag das Verfahren gegen drei Männer ein, die sich am Rande rechter Ausschreitungen im September 2018 in Chemnitz an Angriffen auf elf linke De­mons­tran­t*in­nen beteiligten. Die drei waren wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch angeklagt. Nun müssen sie innerhalb von sechs Monaten jeweils 1.000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Die Betroffenen reagierten mit Unverständnis, die Nebenklage nannte es einen Skandal.

Durch den Prozess habe er gelernt, kommentierte ein Betroffener, der anonym bleiben möchte, nach der Entscheidung, „dass Nazis in Deutschland nichts zu befürchten haben, wenn sie auf politische Gegner losgehen“. Anna Schramm, die damals Angegriffene im Projekt „Support“ in Chemnitz berät, sagte der taz: „Die Betroffenen waren schon vor dieser Entscheidung vom schleppenden Verfahren desillusioniert. Die Justiz hat die Dimension der Straftaten nicht erkannt.“

Die Täter räumten im Prozess ein, dass sie mit einer größeren Gruppe nach der Demo durch Chemnitz zogen. Als es aus der Gruppe zu Übergriffen und Beleidigungen kam, hätten sie sich nicht beteiligt, aber auch nicht distanziert. Im Prozess hieß es, die Angreifer hätten „Adolf Hitler unser Führer“ und „Scheiß Zecken“ gerufen. Die Verteidiger haben für die Angeklagten gesagt, dass dieses Verhalten falsch war.

Am Montag äußerte sich das Landgericht Chemnitz gegenüber der taz nicht dazu, aus welchem Grund es das Verfahren nach Paragraf 153a Strafgesetzbuch eingestellt hat. Demnach müssen die Auflagen oder Weisungen geeignet sein, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“.

[…]

Kati Lang, Anwältin der Nebenklage, findet, bei solch einer Entscheidung müsse das Gericht auch die Wirkung im Blick haben. „Für Neonazis ist das ein Freifahrtschein. Erst wurde schlampig ermittelt, dann der Prozess verschleppt und am Ende gibt es keine Strafe.“ Die Geldauflage von 1.000 Euro, die das Gericht den Angeklagten auferlegt hat, ist rechtlich keine Strafe.

[…]

  • Lhianna@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    4
    ·
    edit-2
    10 months ago

    “Scheiß Zecken” “Adolf Hitler unser Führer” Beleidigung und verfassungsfeindliche Äußerungen.

    Da habe ich im Beitrag oben etwas falsch verstanden.

    • Eheran@lemmy.world
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      10 months ago

      Ich kann nur den Artikel und das Gerichtsverfahren zitieren. Wenn du andere Quellen hast bitte verlinken.

      • Lhianna@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        10 months ago

        Da hab ich offensichtlich was missverstanden. Für mich klang das Ende des dritten Absatzes oben so als hätten die Angeklagten mit gebrüllt und jetzt zugegeben, dass dies “falsch war”.