Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Die regelmäßige Auffrischung des Führerscheins betrifft aber nicht das Fahren selbst. (Das sollte jemand, der das beruflich macht, können. Wer eine Fortbildung braucht, um die damit verbundenen Gefahren zu kennen, sollte nie einen Führerschein bekommen haben)
Die vorgeschriebene Fortbildung beinhaltet andere für den gewerblichen Güterverkehr relevante Themen, wie Vorschriften zu Lenkzeiten, Ladungssicherung und Ähnliches. Außerdem ist, je nach Gewichtsklasse und Alter (bis 7,5t erst ab 50), eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben.
Was ich damit sagen wollte: bei so jemandem kann man jetzt weder unterstellen, dass er halt keine Fahrpraxis hat noch, dass sein Theoriewissen 60 Jahre zurück liegt. Wenn Oma Frida nach dem Tod ihres Mannes nach 40 Jahren das erste mal wieder am Steuer sitzt, kann man ja vlt. noch mit “die konnte das nicht einschätzen” abtun. (Auch wenn man selbst dann vlt. soviel Verstand verlangen sollte, dass man in dem Fall freiwillig auffrischt oder die Finger vom Auto lässt.) Aber bei einem Profi kann (und sollte, mMn) man schon härter vorgehen. Wenn man schon von einem Profi keinen sachgemäßen Umgang erwarten kann, wie zum Fick sollte man dann jemals von einem “Laien” irgendwas erwarten? Da kann man ja quasi bei jedem normalo Autofahrer Vorsatz einfach weglassen, weil “kann der ja nicht wissen, dass das passiert”.