Auszubildende stehen in einem Lehrverhältnis zum Betrieb, nicht in einem Arbeitsverhältnis, das ist der Unterschied. Die Auszubildenden sollen in erster Linie lernen, auch wenn viele Unternehmen sie als Arbeitskräfte einsetzen und wie selbstverständlich in der Schichtplanung berücksichtigen und/oder “Arbeitsstunden” aufrechnen.
denn von vielen dieser Auszubildenden wird erwartet, dass sie allein von dieser Summe ihre gesamten Lebenshaltungskosten stemmen.
Ja, das ist natürlich Unsinn und funktioniert nicht.
Ist das nicht völlig egal? Der Azubi verbringt da seine ganze Woche, also muss er von dem Geld seinen Lebensunterhalt stemmen können. Alles andere ist doch Augenwischerei.
Das sind aber zweierlei Dinge. Wie gesagt: Azubis bekommen kein Gehalt. Sämtliche Regelungen bezüglich des Gehalts greifen nicht und sind nicht anwendbar. Die Ausbildungsvergütung kann man nicht in Gehalt “umrechnen”.
Dass die Ausbildungsvergütung im Normalfall oft nicht reicht, den Lebensunterhalt vollständig davon bestreiten zu können, steht auf einem anderen Blatt. Selbst mit BAB oder Schüler-BAföG kann es knapp werden, da die meisten Azubis entweder nicht berechtigt sind, oder - wenn - dann auch nicht den Maximalsatz bekommen.
Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.
Auszubildende stehen in einem Lehrverhältnis zum Betrieb, nicht in einem Arbeitsverhältnis, das ist der Unterschied. Die Auszubildenden sollen in erster Linie lernen, auch wenn viele Unternehmen sie als Arbeitskräfte einsetzen und wie selbstverständlich in der Schichtplanung berücksichtigen und/oder “Arbeitsstunden” aufrechnen.
Ja, das ist natürlich Unsinn und funktioniert nicht.
Ist das nicht völlig egal? Der Azubi verbringt da seine ganze Woche, also muss er von dem Geld seinen Lebensunterhalt stemmen können. Alles andere ist doch Augenwischerei.
Das sind aber zweierlei Dinge. Wie gesagt: Azubis bekommen kein Gehalt. Sämtliche Regelungen bezüglich des Gehalts greifen nicht und sind nicht anwendbar. Die Ausbildungsvergütung kann man nicht in Gehalt “umrechnen”.
Dass die Ausbildungsvergütung im Normalfall oft nicht reicht, den Lebensunterhalt vollständig davon bestreiten zu können, steht auf einem anderen Blatt. Selbst mit BAB oder Schüler-BAföG kann es knapp werden, da die meisten Azubis entweder nicht berechtigt sind, oder - wenn - dann auch nicht den Maximalsatz bekommen.
Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten
Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.