Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das Protokollieren von Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Justizminister Buschmann (FDP) will nun rasch handeln und die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen.
Das war halt ein anderes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es gibt da einen Schlag Politiker der nicht müde wird, dieselbe alte Gülle in neue Schläuche umzufüllen.
Ja, ein gewisser Axel V. (oh, Augenblick. Das ist noch zu eindeutig. Sagen wir lieber: A. Voss) wird sich da sicher auch enorm drüber ärgern…