Der Handel wie auch Verbraucherschützer sind zutiefst besorgt, weil im Digitale-Dienste-Gesetz eine Passage fehlt, die einst den Schlussstrich unter die Störerhaftung zog. Für Anbieter öffentlicher WiFi-Zugänge kann das großen, rechtlichen Ärger bedeuten. Verantwortlich hierfür ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter Volker Wissing (FDP).