Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
Fehler können ja passieren, aber wenn man den Käufer erst ewig mit (augenscheinlichen) Lügen hinhält, bevor man ganz am Ende die “ich hab mich nur vertippt”-Karte zieht, kann man auch nicht allzu viel Entgegenkommen erwarten.
Ein Irrtum beim Angebot hätte möglicherweise als berechtigter Grund zur Anfechtung des Vertrags gelten können, doch die Verkäuferin hatte diese Begründung nach Auffassung des Gerichts zu spät geltend gemacht.
Das ist der springende Punkt. Wäre die Verkäuferin von Anfang an ehrlich gewesen, hätte sie den Kaufvertrag sehr wahrscheinlich legal widerrufen können.
Ich spürte eine große Erschütterung der Macht. Als ob Millionen mydealz Benutzer in panischer Freude aufschrien und plötzlich verstummten. Etwas Furchtbares ist passiert.
Richtig so.