Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).

  • peterpan520@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    25
    ·
    10 months ago

    Ein Irrtum beim Angebot hätte möglicherweise als berechtigter Grund zur Anfechtung des Vertrags gelten können, doch die Verkäuferin hatte diese Begründung nach Auffassung des Gerichts zu spät geltend gemacht.

    Das ist der springende Punkt. Wäre die Verkäuferin von Anfang an ehrlich gewesen, hätte sie den Kaufvertrag sehr wahrscheinlich legal widerrufen können.