Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
Das Landgericht Köln gab einem Käufer recht, der die Ware zu einem Schnäppchenpreis dank der Sofort-Kaufen-Option erhaschen konnte. Die Ausreden der Verkäuferin zählten in diesem Fall nicht (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22).
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