In München haben Klimaaktivisten erneut Straßen blockiert. Das nahm ein Autofahrer zum Anlass, um zwei Störer*innen mit seinem Wagen wegzuschieben und sich anschließend zu entfernen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; verletzt wurde glücklicherweise niemand. Update 2023-08-29: Im Spiegel Online-Artikel ist ein Video der Aktion verlinkt.

  • Kleinbonum@feddit.de
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    10 months ago

    gefährliche Körperverletzung

    Ich brauche hier mal ne Erklärung: wie kann etwas, bei dem niemand verletzt wurde, “gefährliche Körperverletzung” sein?

    Ich mein, klar, den Vorsatz kann man durchaus unterstellen. Aber wie genau würde so etwas denn eine gefährliche Körperverletzung darstellen?

    • affeauflases@feddit.de
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      10 months ago

      §224 StGB (2): Der Versuch ist strafbar.

      Der Versuch jemanden mit einer Waffe zu verletzen reicht, um nach dem selben Paragraphen verurteilt zu werden als hätte man es auch geschafft.

      Nur weil du meinem Messerangriff ausweichst, macht das den Angriff nicht weniger schlimm.

      • Kleinbonum@feddit.de
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        10 months ago

        Okay, zu meinem Verständnis: impliziert “Versuch” nach §224 StGB (2) nicht, dass der Autofahrer die Intention gehabt haben muss, eine gefährliche Körperverletzung zu begehen?

        Also, wenn ich zum Beispiel spaßeshalber zwei Kumpel auf meine Motorhaube lade und dann 50 Meter mit ihnen auf der Motorhaube die Straße entlangfahre, dann kann das doch keine “gefährliche Körperverletzung” sein, oder?

        Und dann ist da noch das hier:

        Beispiel

        Polizist P möchte einen anfahrenden Autofahrer stellen, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legt und sich an den Scheibenwischern festhält. Nachdem der Autofahrer nicht anhält, nutzt er bei der nächsten Kurve die Fliehkräfte und lässt sich auf den Asphalt fallen. Dabei zieht er sich Schürfwunden an Armen und Beinen zu.

        Der BGH hat § 224 Abs. 1 Nr. 2 in diesem Fall verneint. Zwar könne ein fahrendes Auto grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug sein, so z.B. beim Zufahren auf einen Fußgänger. Die Verletzungen des P seien jedoch, so der BGH, nicht durch eine Einwirkung des Fahrzeuges auf den Körper, sondern durch den Sturz auf den Asphalt entstanden.

        Würde das nicht bedeuten, dass - so lange der Autofahrer sein Auto nicht direkt dazu einsetzt, eine Körperverletzung herbeizuführen - auch keine gefährliche Körperverletzung gegeben sein kann?

        • TiKa444@feddit.de
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          10 months ago

          Steht doch da. Der Polizist hat sich auf den Asphalt fallen lassen und hat sich dabei eine Verletzung zugezogen. Wichtig dürfte sein, dass der Polizist bewusst abgesprungen ist, und dass die Körperverletzung selbst nichts mit dem Auto zu tun hatte. Das heißt nicht, dass der Autofahrer den Polizisten nicht aktiv gefährdet hat, weil er nicht angehalten hat, aber ich nehme an dass die Umstände (Verwirrung, Panik, ect.) dazu beigetragen hat, dass das nicht als aktiver Versuch gezählt wird.

          Das ist etwas völlig anderes, als wenn du aktiv auf jemanden zufährst und dein Auto als gefährliches Werkzeug nutzt um ihn aus dem Weg zu schieben. Was übrigens auch klar dort steht:

          so z.B. beim Zufahren auf einen Fußgänger.

          • Kleinbonum@feddit.de
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            10 months ago

            Der Punkt ist, dass der BGH entschieden hat, dass keine gefährliche Körperverletzung vorliegt, nur weil ein Autofahrer jemanden auf die Motorhaube nimmt. Und dass das Auto zwar als gefährliches Werkzeug genutzt werden könne, aber dass dies beim jemanden-auf-die-Motorhaube-nehmen ohne denjenigen zu verletzen nicht der Fall war.

            Jetzt mag man zwar mit dem BGH-Urteil nicht einverstanden sein - aber ist das nicht genau parallel zu diesem Fall hier? Zwei Demonstranten klammern sich am Auto fest, Autofahrer fährt mit den beiden auf der Motorhaube ein paar Meter weiter, aber niemand kommt zu Schaden?

            • TiKa444@feddit.de
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              10 months ago

              In dem BGH Urteil steht doch drinnen, dass es anders ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer bewusst auf den Polizisten zugefahren wäre (wie es auf diesen Fall übertragen hier war) und dieser im nicht auf die Motorhaube gesprungen wäre.

              Aus diesem sehr spezifischen Einzelfall jetzt irgendwie das Recht herauszulesen, dass man blokierende Fußgänger einfach anfahren dürfte (was in dem Urteil selbst ausdrücklich verneint wird), finde ich doch sehr abenteuerlustig.

              • Kleinbonum@feddit.de
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                10 months ago

                In dem BGH Urteil steht doch drinnen, dass es anders ausgefallen wäre, wenn der Autofahrer bewusst auf den Polizisten zugefahren wäre

                Ja, klar. War aber halt nicht der Fall, und war auch hier bei dem Klimaprotest nicht der Fall.

                Noch mal aus dem Fall mit dem BGH-Urteil:

                Polizist P möchte einen anfahrenden Autofahrer stellen, indem er sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legt und sich an den Scheibenwischern festhält.

                Das ist doch genau die identische Situation mit der Situation hier, wo zwei Demonstranten einen anfahrenden Autofahrer aufhalten wollen, indem sie sich auf die Motorhaube des Fahrzeugs legen und sich festhalten.

                Aus diesem sehr spezifischen Einzelfall jetzt irgendwie das Recht herauszulesen, dass man blokierende Fußgänger einfach anfahren dürfte

                Gut, dass ich nie behauptet habe, dass so ein Recht existieren würde.

                Meine Aussage ist lediglich, dass es keine gefährliche Körperverletzung ist, wenn ein Autofahrer zwei Demonstranten keinerlei Verletzungen zufügt.