Das Landgericht Erfurt hat einen Richter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen kippen wollte.

Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zur Bewährung.

Der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vornherein so beabsichtigt hatte“, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

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  • HumbertTetere@feddit.de
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    11 months ago

    Enthoben ist er seit Anfang des Jahres vorläufig, das wird jetzt permanent.

    https://taz.de/Prozess-gegen-Weimarer-Familienrichter/!5922664/

    Die Anklage gegen Dettmar wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, die voraussichtlich ab dem 18. April vor dem Landgericht Erfurt verhandelt wird, ist ein Novum in der Justizgeschichte – denn die Biegung des Rechts war mutmaßlich politisch motiviert. Ebenso ungewöhnlich ist es, einen Robenträger vor einem rechtskräftigen Strafurteil vorübergehend seines Amtes zu entheben, noch dazu mit um 25 Prozent verminderten Dienstbezügen.

    Trotzdem hat das Richterdienstgericht Meiningen den radikalen Schritt als „entfernungsvorbereitende Dienstenthebung“ nach dem thüringischen Richterdisziplinarrecht angeordnet. Dettmar sei „hinreichend verdächtig“, das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit in seine Amtsführung „unheilbar zerstört“ zu haben.

    Das Dienstgericht stützt sich auf drei Begründungen: die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, dass Dettmar aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse verurteilt wird, die rechtliche Kritik an seinem Antimaskenbeschluss und den Vorwurf, die ihm übertragene Rechtsprechung missbraucht zu haben, „um die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie auszuhebeln“ und dabei die richterliche Unabhängigkeit zur Durchsetzung eigener Zwecke ausgenutzt zu haben.