"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Die ‘Geschwindigkeit’ beim Sinnverständnis von Texten zum Beispiel. Legastheniker sind unterschiedlich schnell. Man könnte darüber das Argument von Firmen, diese Leute könnten in ihrer (meist BWL-)Umgebung nicht mithalten, aushebeln.
Mag sein, dass ich das falsch sehe, aber das scheint ja so das Totschlagargument zu sein.
Das Schreiben sehe ich völlig unproblematisch, man kann heute absolut alles diktieren.
Ah, also mehr Datenpunkte sammeln als nur “Rechtschreibung [1-6]”. Das klingt vernünftig, bedeutet aber extra Aufwand in der Testung und Aufklärung über die Bedeutung, deswegen ist das wahrscheinlich utopisch, leider.
Die ‘Geschwindigkeit’ beim Sinnverständnis von Texten zum Beispiel. Legastheniker sind unterschiedlich schnell. Man könnte darüber das Argument von Firmen, diese Leute könnten in ihrer (meist BWL-)Umgebung nicht mithalten, aushebeln. Mag sein, dass ich das falsch sehe, aber das scheint ja so das Totschlagargument zu sein. Das Schreiben sehe ich völlig unproblematisch, man kann heute absolut alles diktieren.
Ah, also mehr Datenpunkte sammeln als nur “Rechtschreibung [1-6]”. Das klingt vernünftig, bedeutet aber extra Aufwand in der Testung und Aufklärung über die Bedeutung, deswegen ist das wahrscheinlich utopisch, leider.