"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
Ah, also mehr Datenpunkte sammeln als nur “Rechtschreibung [1-6]”. Das klingt vernünftig, bedeutet aber extra Aufwand in der Testung und Aufklärung über die Bedeutung, deswegen ist das wahrscheinlich utopisch, leider.
Ah, also mehr Datenpunkte sammeln als nur “Rechtschreibung [1-6]”. Das klingt vernünftig, bedeutet aber extra Aufwand in der Testung und Aufklärung über die Bedeutung, deswegen ist das wahrscheinlich utopisch, leider.