"Rechtschreibleistungen wurden aufgrund Legasthenie nicht bewertet" - ob dieser Vermerk im Abiturzeugnis rechtens ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Kläger fürchten Nachteile bei Bewerbungen. Von Gigi Deppe.
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage…
und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat
das stellt doch vor allem das notenvergeben an sich in frage… und ganz ehrlich, wenn eine person schon eine behinderung hat, dann gönne ich dieser person gute noten. das leben hat doch noch genug behinderungen parat