2,55m ist die maximal zulässige Breite (Spiegel nicht eingerechnet) für LKW. (Alles, was breiter ist, braucht Sondergenehmigung, das hat man aber eher bei Mobilkränen und anderen sehr speziellen Sonderfahrzeugen)
Danach richtet sich auch die Vorschrift, so zu parken, dass 3m nutzbare Fahrbahn übrig bleiben, denn da kommt ein LKW von 2,55 dann noch durch und in Kombination mit der Vorschrift, jeweils 5m im Kreuzungsbereich freizuhalten, i.d.R. auch um die Ecke.
2,55m ist die maximal zulässige Breite (Spiegel nicht eingerechnet) für LKW. (Alles, was breiter ist, braucht Sondergenehmigung, das hat man aber eher bei Mobilkränen und anderen sehr speziellen Sonderfahrzeugen)
Danach richtet sich auch die Vorschrift, so zu parken, dass 3m nutzbare Fahrbahn übrig bleiben, denn da kommt ein LKW von 2,55 dann noch durch und in Kombination mit der Vorschrift, jeweils 5m im Kreuzungsbereich freizuhalten, i.d.R. auch um die Ecke.