Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.
Zahlreiche Juristen hatten sich nach dem Verbot kritisch geäussert. Auch rechtsextreme Publikationen würden der Schutz der Meinungsfreiheit geniessen, hiess es. Das Vereinsrecht könne die Meinungsfreiheit nicht aushebeln.
Darum geht es hier aber erstmal nicht. Dass das Verbot angefochten wird, war doch von Anfang an klar. Ob es jetzt Bestand hat oder nicht, ist aber noch völlig offen. Wenn das Innenministerium die Arbeit gut gemacht hat, wird am Ende das Verbot halt nochmal gerichtlich bestätigt.