Während des Klimaprotests auf der Wiener Straße in Linz am 30. Juli wurden zwei Aktivist:innen von einem SUV angefahren und rund 15 Meter mitgeschleift und verletzt. Der Vorfall liegt der Staatsanwaltschaft Linz bereits vor.
In der Zwischenzeit hatte sich der SUV bereits bei der Polizei gemeldet. Den Vorfall schilderte er jedoch ganz anders. “Er gab an, dass wir auf die Motorhaube gesprungen wären”, sagt Prankl, “das Video beweist allerdings eindeutig das Gegenteil.” Der Fall liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft Linz.
Das ist aber schon besonders deppert von dem SUV Fahrer, bei so einem Vorfall gleich mit einer Falschaussage zu starten.
Da steht wirklich, ernsthaft, dass sich der SUV bei der Polizei gemeldet hat, nicht sein Fahrer. Die Autos heutzutage überraschen immer wieder aufs Neue mit ihren Fähigkeiten.
Dank Wikipedia gehe ich mit Hugohase - in DE wäre es “Falsche Verdächtigung”, da gibt es den Hinweis zu Österreich:
“In Österreich werden entsprechende Taten gemäß § 297 StGB als Verleumdung angesehen. Hiernach macht sich strafbar, wer wider besseres Wissen einen anderen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, indem er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt.”
Falsche Beweisaussage ist es nicht, da er nicht als Zeuge sondern als Verdächtiger auftrat. Da niemand in DE sich selbst belasten muss ist er somit nun auch nicht gezwungen die Wahrheit zu sagen.
Das ist aber schon besonders deppert von dem SUV Fahrer, bei so einem Vorfall gleich mit einer Falschaussage zu starten.
Da steht wirklich, ernsthaft, dass sich der SUV bei der Polizei gemeldet hat, nicht sein Fahrer. Die Autos heutzutage überraschen immer wieder aufs Neue mit ihren Fähigkeiten.
Perfekt. Chatbot in jedes Auto :D
Könnt Verleumdung sein.
§ 288 StGB Falsche Beweisaussage wär mein Tipp, bin aber nicht sicher, ob das zutrifft.
Dank Wikipedia gehe ich mit Hugohase - in DE wäre es “Falsche Verdächtigung”, da gibt es den Hinweis zu Österreich:
“In Österreich werden entsprechende Taten gemäß § 297 StGB als Verleumdung angesehen. Hiernach macht sich strafbar, wer wider besseres Wissen einen anderen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, indem er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt.”
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung
Falsche Beweisaussage ist es nicht, da er nicht als Zeuge sondern als Verdächtiger auftrat. Da niemand in DE sich selbst belasten muss ist er somit nun auch nicht gezwungen die Wahrheit zu sagen.