• not_exactly@feddit.de
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    9 months ago

    In dem Gesetzentwurf wird Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes um einen Passus ergänzt, laut dem betroffene Personen bisher kein Recht auf Auskunft haben, wenn durch die Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des Verantwortlichen oder eines Dritten offenbart würde und wenn das Interesse an der Geheimhaltung das Interesse der betroffenen Person an der Information überwiegt.

    Versteht jemand diesen Satz? Das Wort „bisher“ verwirrt mich massiv. Bekommt die Schufa hier eine neue Ausrede frei Haus?

    • Sailing7@lemmy.ml
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      9 months ago

      Jupp. Ist so ein “wir können dir nicht sagen wie das zusammenkommt, weil sonst macht das die konkurrenz und dann haben wir ja nix mehr was uns von der konkurrenz abhebt”.

      Damit überdecken sie einfach alles was ein shady business ist und sind fein raus. Ist auch mega dumm. Dass mein recht auf datenschutz dem der geschäftsfähigkeit irgend einer firma niedriger geordnet ist… ich mein alter wenn ne firma nicht ohne missbrauch meiner daten ein geschäft am laufen halten kann, hats in diesem jahrhundert nix zu suchen und ist mit dem bild einer modernen und bürgernahen gesellschaft nicht vereinbar. Also weg mit der scheiß schufa, wenn sie sich nur durch shady shit von der konkurrenz abeheben kann und sich hinter solchen klauseln versteckt.

    • brainrein@feddit.de
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      9 months ago

      Bisher (bis jetzt) war das die Ausrede. Ab jetzt ist das keine Ausrede mehr und dein Recht auf Auskunft wiegt schwerer.