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Cake day: August 12th, 2023

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  • Das war eigentlich eine relativ einfache Zeit; Anträge wie die von OP sind meist direkt, selten mit einer freundlichen Nachfrage durchgegangen. Wahrscheinlich waren “red flags” in der Begründung, von denen es leider dutzende gab, z. B. früheres Interesse an Zeitsoldat, auf das nicht eingegangen wurde. Bei einigen ist auch der Haken in “Bereitschaft zu Auslandseinsätzen” irgendwie in das Formular bei der Musterung geraten, z. B. indirekt durch “wenn es unbedingt sein müsste, dann Marine” oder ähnliche Bemerkungen. Das war alles kein Problem, solange es erklärt wird und nicht widersprüchlich begründet wird, dass man schon Jahre vor der Musterung total dagegen war. Mit Rechtsmitteln wäre es nach erster Ablehnung sicher durchgegangen.

    Es war deutlich schwerer, wenn die Einberufung zum Wehrdienst schon da war; dann immer nur mit Vorladung zur mündlichen Verhandlung, was aber auch mit guter Beratung geklappt hat.

    Ich kenne aber auch Leute, die sich geweigert haben, die Begründung an die Rechtslage anzupassen und unbedingt ehrlich bleiben wollten. Verständlich, aber bei bestimmten Gründen dann garantierte Ablehnung. Auch in der einfachen Zeit musste erkennbar sein, dass aus Gewissensgründen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten immer und grundsätzlich abgelehnt werden, wie bei OP.

    Siehe auch meine Antwort auf OP.


  • Juristisch nicht perfekt wasserdicht, aber ist ziemlich sicher ohne Nachfragen durchgegangen, oder?

    • “Gewissen” explizit drin zu haben ist essentiell , weil das Grundrecht so formuliert ist. Sehr gut!
    • Grundsätzlich bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten abzulehnen und die Einsicht, die dazu führt, sind ein großer Pluspunkt. Genau so ist es in einschlägigen Urteilen gefordert. Rechtskräftige Ablehnungen gab es oft, wenn nicht grundsätzlich jeder Krieg abgelehnt wird, oder wenn man sagt “nichts für mich, aber sollten andere machen, die es mögen”.
    • Die fast-politische lange Ausführung ist nicht notwendig, aber gut gemacht; mit “wirtschaftlichen Interessen” und der “finanziell starken Oberschicht” wird es etwas zu politisch, wenn man es ganz rechtssicher machen müsste.
    • Ein persönliches Erlebnis, durch das die gut dargelegte hypotetische Möglichkeit des Schießens auf einen Freund oder jemanden, der es sein könnte, gestützt würde, wäre sehr hilfreich. Z. B. Tod eines Angehörigen - muss nicht mit Gewalt sein, denn die Brücke zum Krieg ist ja ausgeführt. Rein hypothetische logische Schlussfolgerungen ohne persönlichen Bezug wurden nicht so gern gesehen.
    • Damit würde es auch auf die in etwa erwartete Länge kommen. Das ist reichlich kurz, aber zum Glück fehlt nichts Essentielles.
    • Es ist sehr schön konkret - kein allgemeines “gegen Gewalt” o. ä.
    • Wenn es keinen separaten Antrag gab (z. B. bei Musterung), könnte der erste als Antrag zu verstehende Satz mit mehr Rechtssicherheit sein. Z. B. “Hiermit beantrage ich meine Anerkennung als Kriegsdienstverweiterer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG”. Sehe aber andererseits nicht, wie man selbst mit Böswilligkeit einem Laien unterstellen könnte, dass das anders gemeint ist.
    • Vorzüge des Zivildienstes sind ein Fettnäpfchen, das hier knapp - aber immerhin - umschifft wird. Am sichersten war, Zivildienst gar nicht zu erwähnen. Ganz falsch wäre, in die Richtung zu argumentieren “Wehrdienst gut, Zivildienst (für mich) besser, weil …”. Ist hier aber nicht passiert.

    Gut gemacht!