Ich bin mal fies:
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Tabak und Zigaretten zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein
Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbener Tabak und Zigaretten mit sich geführt werden könne. “Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugtes Tabak geben können.” Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. “Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Tabakgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebauter Tabak im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann.”
Der Konsum solle zudem “nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum” ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.
Vielleicht sollten wir in Lack statt Cannabis investieren. Scheint der viel potentere Stoff zu sein.
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