Nein, eigentlich nicht…
Vermutlich schon. Bei den Telekomverträgen steht eine Mindestübertragungsrate im Vertrag, solange die erreicht wird kannst du keine Preisminderung geltend machen. Bei Vertrag mit 100 MBit/s ist die Mindestleistung 54 MBit/s, wird beim OP also erreicht.
Ich habe grundsätzlich das gleiche Problem. Bezahle einen Vertrag mit 250 MBit/s, weil ich zu weit vom DSLAM entfernt bin wird der Vertrag automatisch auf eine “light-Variante” mit 175 MBit/s geändert, bei gleichem Preis. Da sind dann nur noch 125 MBit/s garantiert, 150 MBit/s kommen wirklich an. Also laut Vertrag alles tutti.
Gerne korrigieren wenn ich falsch liege.
Bin mir sehr sicher, dass es so passt. Ist bei der Telekom und ich bin nicht der einzige bei dem es so läuft. Bei Vertragsabschluss wird klar angezeigt, dass die Leistung reduziert ist. Bzw. hätte ich Glaube ich damals Sonderkündigungsrecht gehabt, da die eigentlich gebuchte Leistung von 250 nicht erreicht wurde. Ich habe also als Kunde entschieden, dass es so für mich trotzdem in Ordnung ist. Die Alternative wäre ein Vertrag mit max. 100 MBit/s gewesen und da O2, Vodafone und Co auch nur den Anschluss von der Telekom weiterverkaufen, da keine eigenen Kabel gelegt, wäre diese Vertragskonstellation bei denen genauso gewesen.
Zusätzlich muss ich sagen, dass ich durch meinen Arbeitgeber einen Rabatt bekomme und somit weniger als für einen 100 MBit/s Anschluss zahle. Aber diesen Rabatt hätte ich natürlich auch bekommen, wenn ich die volle Leistung, oder einen anderen Vertrag abgeschlossen hätte.
PDF Produkblatt 175
PDF Produkblatt 250
Edit: in dem Link der BNetzA von dir ist auch der entscheidende Satz bei Modell 2 genannt: “Beispiel: Ein Kunde hat einen Tarif mit maximal 250 Mbit/s (normalerweise zur Verfügung stehend 200 Mbit/s) gebucht…”, steht auch so im Produktblatt/ Vertragsgedöns. Nur bei mir halt mit 175 und 145, bzw. bei OP mit 100 und 54.