Pious programmer, physicist and fantasy nerd living, working and playing at the Pader valley.
Back in 2004, I had a SuSE Linux professional 9.2 on 5 CDs and 2 DVDs. I repeat: SEVEN DISKS!! Even without internet access - which I did not have at that time - it felt like all apps accessible through packet manager. You just had to swap discs when prompted. I just took it out in fond memory… SuSE Linux 9.2
Tatsächlich funktioniert kirchliches Wahlrecht häufig so: der Papst legt eine Liste von drei Kandidaten vor, das Diözesankapitel wählt einen daraus. ODER sie wählen keinen von der Liste und zwingen den Papst, weitere Vorschläge zu machen, bis ihnen ein Kandidat passt.
Ebenso kann der Ministerpräsident den Gewählten einfach ablehnen und damit eine Neuwahl erzwingen, bis ihm das Wahlergebnis passt.
Wenn es ihn interessieren würde, heißt das natürlich. Wenn es ihn nicht interessiert, nicht er einfach nur ab…
Nein, Beispiel Paderborn. Dort wird demnächst ein neuer Erzbischof gewählt. Das Wahlprozedere ist vom Preußenkonkordat geregelt – einem Staatsvertrag zwischen der katholischen Kirche und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Peußens (also in diesem Falle NRW). Dort wird u.a. festgelegt, dass Hendrik Wüst als Ministerpräsident den neugewählten Erzbischof bestätigen muss.
Das ist deutlich mehr Einflussname als, wenn z.B. demnächst der Präsident des BVB neu gewählt würde – und das obwohl der BVB demnächst mehr Mitglieder hat als das Erzbistum Paderborn.
Apropos Vermögen: Ein nennenswerter Teil des Vermögens der katholischen Kirche ist entweder denkmalgeschützt oder baufällig oder liegt in verschiedenen Kultgegenständen (Messgeschirr, alte liturgische Gewänder) oder in nicht-mobilen Kunstwerken (Kirchenfenster, Altarbilder). All das ist nicht ganz leicht zu Geld zu machen oder anders umzuverteilen. Nicht jede Kirche eignet sich dazu, eine Sporthalle oder ein Restaurant draus zu machen.
Der andere Teil des Vermögens kommt zwar in Form von Geld (Kirchensteuer, Staatsleistungen), geht aber direkt in Gehälter oder Instandhaltungsmaßnahmen. Das sind laufende Kosten, die auch nach einer Auflösung entweder weiterbestehen (weil man das Krankenhaus, das sich aus diesem Geld finanziert eben nicht zumachen will, sondern die Leute dort dann nur von wem anders bezahlt werden) oder die dann aus den Sozialsysteme bezahlt werden müssen (weil die ehemaligen Kirchenangestellten dann eben ALG bekommen).
Am Ende bleibt für die lokalen sozialen Organisationen und Räume gar nicht mehr so viel über.
Die Idee kommt ja (vor allem im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen) ziemlich häufig. Und ja, die Kirche hat in den letzten 100 Jahren ziemlich viel Mist gebaut und anschließend vertuscht. Und von dem, was davor war, wollen wir gar nicht mal reden.
Versuche, die Kirche zumindest stark zu beschneiden hat es schon im Mittelalter gegeben, damals hatte die Kirche aber noch deutlich mehr Einfluss, so dass das nicht geklappt hat. Seit der Aufklärung schwindet dieser Einfluss. In der Säkularisierung wurde der Kirche vom Staat bereits alles mögliche an Besitz (Land, Immobilien usw.) abgenommen. An den Missbrauchsfällen hat das offensichtlich nichts geändert.
In Deutschland (und auch das ist ein Effekt der Aufklärung) gibt es aber immer noch verschiedene Freiheiten, sich zusammenzuschließen und gemeinsam einer Religion oder Ideologie nachzugehen. Um diese Freiheit einzuschränken, muss schon etwas großes wie Verfassungsfeindlichkeit o.ä. festgestellt werden. Das ist bei der Kirche aber nicht der Fall. Im Gegenteil, die Kirche nutzt ihre verfassungsgemäßen Freiheiten für viele Dinge, die mit unseren Werten durchaus kompatibel sind.
Insofern: Verbietet erstmal die größeren Brandstifter in unserem Land. Allen voran die AfD.
Let’s ask the source of all earthly wisdom:
https://en.wikipedia.org/wiki/Kobold