Du musst dich auch in deinen vier Wänden an geltendes Recht halten.
Wie gesagt, es ist sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch könnte bei konkreten Hinweisen ein Durchsuchungsbefehl beantragt werden, da es sich nach §34 Absatz 1 Nummer 13 um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit handelt.
Nein, nach 34 Absatz 1 Nummer 13 ist es eine Straftat.