Oftmals wird ja argumentiert dass bei der maskulinen Form die weibliche miteinbezogen ist, umgekehrt aber regt es auf. Also kann es nicht ganz unbedeutend sein.
Ich finde es einen spannend Denkansatz und die Reaktion zeigt dass darüber durchaus gesprochen werden muss.
Der Zug ist schon lange abgefahren. Zumindest in Deutschland sind Gesetze i.d.R. so bekloppt umständlich und kompliziert formuliert, gerade so, als sei es den zuständigen Schreibern darum gegangen, dass es gerade keiner verstehen soll. Was da Gendersternchen noch für Schaden anrichten sollen, der nicht schon lange existiert, entzieht sich meinem Verständnis.
Behörden sollten sich an das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung halten. (siehe Geltungsbereich) Und da gibt’s keine Sonderzeichen mitten im Wort.
Was Privatpersonen oder Unternehmen tun, ist deren Sache.
Mir wäre neu, dass sich die Republik Österreich auf deutsche Gesetze stützt.EDIT: Siehe @[email protected] KommentarFür das Argument von @[email protected] ist es auch nachrangig.
Der Rechtschreibrat ist eine zwischenstaatliche Institution, die unter anderem auch von Österreich beauftragt wurde. (Quelle)
Das stimmt, da lag ich falsch.
Hier finde ich wichtig, was die Aufgaben des Rates sind: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/ba/rechtschreibung.html
Die staatlichen Organe haben durch ihre Praxis normativen Charakter. Wenn nun die Regelungen von 2006 des Rechtschreibrates absolutistisch umgesetzt werden, dann kann der Rat garnicht mehr seine Aufgabe, nämlich “Beobachten und Regelungen an die Realität anpassen” wahrnehmen. Denn durch die normative Macht wird dann umgekehrt “Eingreifen und jede Änderung verhindern” draus.
Das ist für die Sprache jedoch hochgefährlich, denn Sprachen, die sich nicht verändern, sind tote Sprachen, und es kann nicht im Sinne des Rates oder der Regierungen sein, die deutsche Sprache zu töten.
Es ist für mich auch fraglich, ob 17 Jahre, bzw. 25 Jahre nicht auch so langsam das Ende des aktuellen Regelungszyklus sind, und es Zeit für eine Anpassung wird. Immerhin hat sich in den letzten 25 Jahren in der Kommunikation mehr getan, als in den 100 Jahren davor.
Eigentlich nicht. Also mir ist noch kein Gesetz untergekommen, dass einen im normalen Leben betrifft und für einen Laien nicht verständlich ist, wenn man sich darüber informiert.
Das die Interpretation manchnmal nicht leichtfällt liegt doch daran, dass nicht alles im Gesetz geschrieben sein kann, sondern durch Auslegung in der ständigen Rechtsprechung entsteht. Würde man die Auslegungen mit ins Gesetz schreiben, wäre das BGB mindestens 10x so lang.
Man sollte in der Schule lernen, wie man Gesetze grundsätzlich lesen muss. Deutsche Gesetze sind sehr präzise formuliert und jedes Wort, dass nicht nur der Grammatik dient ist relevant. Wenn man das einmal raushat, dann ist es nicht komplizierter als Addition und Substraktion von dreistelligen Zahlen.
Natürlich kann das Verständnis der gesamten Rechtsordnung nicht unkompliziert sein, weil nunmal extrem viele Sachverhalte geregelt sind. Aber wir fordern ja auch nicht, dass jeder Depp ein Schlaufon programmieren können muss, damit die Geräte verkauft werden dürfen.
Du überschätzt die Lesekompetenz der Menschen weit.
Etwa 12% der deutschen Erwachsenen erreicht nur Level 3 oder weniger:
20% können nicht auf Grundschulniveau schreiben.
Ich wäre überrascht, wenn auch nur die Hälfte der Bevölkerung Gesetzestexte tatsächlich sinnerfassend lesen kann. Allein die Terminologie ist ja schon völlig fremd.
Quelle: LEO-Studie 2018 [PDF]