Wenn ein Arbeitnehmer länger als 42 Tage krank ist, wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt, habe ich gelesen.

Online habe ich aber Seiten gelesen, die widersprüchliche Informationen geben, deswegen frage ich euch:

  1. Ist das pflichtig für den Arbeitnehmer?
  2. Wenn ein Angestellte 100% arbeitet und er im Verlauf des betriebliches Eingliederungsmanagement zuerst 50% arbeitet, bekommt er in dieser Zeit Lohnfortzahlung für das übrige 50% des Lohnes?
  3. Gibt es Besonderheiten bei Wegeunfällen?
  4. Was noch soll ich wissen?
  • WolfhunterGer@feddit.de
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    5 months ago

    Hier mal was von der AOK dazu: Hier

    Ist anscheinend Pflicht für Arbeitgeber. Bezahlung kriegt du wie in Krankheit, da man während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben ist, also weiter das Krankengeld.

    Wenn das ganze dich betrifft ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an, die sollten sich da auskennen.

    EDIT: Wiedereingliederung kann man beantragen, sobald man Krankengeld bekommt, also ab der 7. Krankheitswoche.