Bei der Mindestversorgung handelt es sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben um einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von 150 ms bietet. Den „erschwinglichen“ Preis berechnet die Bundesnetzagentur, dieser liegt derzeit bei rund 30 Euro pro Monat.
30€ als Mindestversorgung ist schon ganz schön happig.
Wenn jemandem beim Arbeitsweg ein 50 Minuten Fahrtweg vergütet wird, oder jemand anderem ein 10 Minuten Fahrtweg vergütet wird, wurden beide nach deiner Definition “Gleichbehandelt”. Die Person mit dem 50 Minuten Fahrtweg kostet die vergütende Person trotzdem massiv mehr. Und dies ist nur zu rechtfertigen, wenn man eben beide nicht gleichbehandeln muss.
Genau. Du verstehst das offensichtlich nicht. Die kosten spielen bei der Gleichbehandlung keine rolle, aber ob ich das nochmal sage oder peng.
Du setzt halt eine Fahrtentschädigung = eine unterschiedliche Fahrtentschädigung. So kann man halt alles rechtfertigen.