Der Inhaber einer Einzelfirma aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg in den Jahren 2015 - 2019 an seine zahlreichen, meist aus Bulgarien stammenden, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlt.
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Soweit ich das gelesen habe, muss er die nur nachzahlen, wenn die Arbeiter:innen, die er beschissen hat individuell klagen gegen ihn.
Ja, ich glaube das stimmt und das sollte geändert werden.