Der Inhaber einer Einzelfirma aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg in den Jahren 2015 - 2019 an seine zahlreichen, meist aus Bulgarien stammenden, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlt.

  • KasimirDD@feddit.de
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    1 year ago

    Du verstehst das falsch. Hätte er seine Einkünfte als Pfandflaschensammler nicht korrekt versteuert wäre das was anderes. Aber man kann doch einen Leistungsträger nicht so bestrafen, dass die Straftat keinen Gewinn mehr abwirft. Denk doch mal an die Wirtschaft!