• hellerpop@lemmy.world
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      1 year ago

      Aber wir können ja schonmal die Diskussionsrichtung gutheißen. Das erhöht vielleicht sogar die Wahrscheinlichkeit, dass etwas derartiges umgesetzt wird.

        • hellerpop@lemmy.world
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          1 year ago

          Auf so etwas warte ich auch. Aktuell lasse ich mir die ganze staatliche Riester-Förderung entgehen, weil die zu kleine Rendite und die zu hohen Kosten dagegen sprechen. Gleichzeitig fehlt in meiner Altersvorsorge noch eine Langlebigkeitsabsicherung. Klar könnte man seinen ETF oder Teile davon später verrenten lassen, aber ein günstiges, gefördertes Konstrukt wäre mir lieber.

          • Juviz@feddit.de
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            1 year ago

            Vor Allem, wenn es vor Steuer wäre. Ich zahle Maximalsatz, da geht dann quasi 4x,xx% drauf und die Sparrste wird kleiner

  • agarorn@feddit.de
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    1 year ago

    in dem sich auch Fondsprodukte wie etwa ETFs mithilfe staatlicher Förderung ansparen lassen – vorausgesetzt, es wird auf Auszahlungen vor dem Renteneintrittsalter verzichtet.

    Spannend. Hat jemand mehr Infos, bzw. Den ganzen Artikel ohne Paywall?

    • gigachad@feddit.de
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      1 year ago

      Seit Jahren wird über Mängel der geförderten Privatvorsorge gestritten. Doch nun rückt eine Reform in Reichweite. Eine Arbeitsgruppe der Ampel hat 132 Seiten mit Vorschlägen vorgelegt.

      Die rot-grün-gelbe Regierung bereitet einen tiefgreifenden Umbau der sogenannten Riester-Rente vor. Ziel sind neue Vor­sor­ge­­opti­onen und einfachere Regularien für die staatlich geförderte Privatvorsorge. Neben höherer Förderung geht es vor allem darum, auch Vorsorgeprodukte mit einem gewissen Anlagerisiko und entsprechend höheren Renditechancen zuzulassen. Neben Versicherungsprodukten ohne volle Garantie der eingezahlten Beiträge gehört dazu auch die Variante eines neu konzipierten Altersvorsorgedepots, in dem sich auch Fondsprodukte wie etwa ETFs mithilfe staatlicher Förderung ansparen lassen – vorausgesetzt, es wird auf Auszahlungen vor dem Renteneintrittsalter verzichtet.

      Das ergibt sich aus dem nun fertiggestellten Abschlussbericht einer „Fokusgruppe“ zu dem Reformvorhaben, in der auch das Finanz-, das Arbeits und das Wirtschaftsministerium vertreten waren. Der Bericht soll zur Grundlage einer für das kommende Jahr geplanten Gesetzgebung werden. „Ich wünsche mir, dass wir im Jahr 2024 das Gesetzgebungsverfahren dazu durchführen und abschließen“, sagte der parlamentarische Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) dazu. Unabhängig bereitet die Ampelregierung derzeit schon die Gesetzgebung für ein sogenanntes Genera­tio­nenkapital vor; hierbei geht es darum, die gesetzliche Rente um ein Element der Kapitaldeckung zu ergänzen. Demographisch unter Druck

      Bei der ergänzenden Privatvorsorge ist es bisher so, dass die Anbieter sogenannter Riester-Verträge das eingezahlte Kapital zu hundert Prozent absichern müssen. Das schränkt die Anlagemög­lich­kei­ten ein und geht auf Kosten der Rendite. Dies spricht nach Ansicht einer Mehrheit der Fokusgruppe für eine niedrigere Garantieschwelle. Forderungen nach einem staatlich organisierten Fonds als Standardanlage für die geförderte Privatvorsorge fanden in der Arbeitsgruppe hingegen keine Mehrheit.

      Solche Über­le­gun­gen waren einst von der CDU unter dem Titel „Deutschlandrente“ politisch angestoßen worden, ähnlich von den Grünen. Sie hatten in ihrem jüngsten Wahlprogramm die Riester-Rente als „völligen Fehlschlag“ verworfen und für einen „öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds“ als Ersatz plädiert. Neben den drei Ministerien gehörten der Arbeitsgruppe Vertreter der Sozialpartner, der Finanzbranche und Verbraucherschützer an.

      Die Einführung der Riester-Rente galt zur Jahrtausendwende als Durchbruch zu einer neuen, nachhaltigeren Alterssicherungspolitik: Die nach Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte Zusatzvorsorge brachte erstmals ein Element der Kapitaldeckung ins offizielle Sicherungssystem. Mehr als 16 Millionen Menschen haben seither solche Vorsorgeverträge abgeschlossen. Doch in der Zeit der Niedrigzinsen geriet die – von Gewerkschaften und Sozialverbänden schon immer skeptisch gesehene Reform – endgültig in Misskredit. „Riester ist gescheitert“, so läutete CSU-Chef Horst Seehofer einst den Bundes­tags­wahl­kampf 2017 ein. Eine Reform hat die darauffolgende Neuauflage der schwarz-roten Koalition indes nicht zustande gebracht. Kritik an der Riester-Rente hatte es stets gegeben

      Die seither bestehende Systematik der staatlichen Förderung soll indes auch im neuen Konzept bestehen bleiben. Denn sie habe sich im Kern bewährt, so das Fazit des 132 Seiten starken Berichts. Wie beabsichtigt, werde sie gerade von Kleinverdienerhaushalten stark genutzt: Knapp die Hälfte der Geförderten habe weniger als 30.000 Euro Jahreseinkommen.

      Bisher ist es so: Wer 4 Prozent seines Bruttoeinkommens für einen zertifizierten Vertrag aufwendet, erhält den Höchstbetrag von 175 Euro im Jahr als Zuschuss vom Staat; für Familien kommen Kinderzulagen hinzu. Das sind derzeit 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, für jüngere gibt es 300 Euro. Konkrete Empfehlungen zur künftigen Höhe der Zulagen gibt der Bericht nicht, weil dies letztlich haushaltspolitisch zu klären sei. In einem Punkt regt er aber einen konkreten Ausbau an: Die bestehende Bonuszulage für Berufseinsteiger, 200 Euro im Jahr, soll deutlich ausgeweitet werden, um mehr junge Leute fürs private Alterssparen zu gewinnen. Außerdem wird empfohlen, die Kinderzulage zu vereinheitlichen.

      Für höhere Einkommen geht es indes um die steuerliche Seite: Bisher werden Einzahlungen von bis zu 2100 Euro jährlich nachgelagert besteuert. Die Einzahlungen mindern also in der Erwerbsphase das zu versteuernde Einkommen; dafür muss dann die im Alter zufließende Riester-Rente voll versteuert werden; wegen des im Alter meist geringeren Einkommens fallen dann aber niedrigere Steuersätzen an. Wie stark der seit 2008 unveränderte Abzugsbetrag nun erhöht werden sollte, legt der Bericht ebenfalls nicht dar. Es gibt aber einen naheliegenden Anhaltspunkt: Ursprünglich hatte er eine Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung; das wären heute 3504 Euro.

      Daneben sehen die Empfehlungen allerdings auch grundlegende Neuerungen und Vereinfachungen vor. Neben der geplanten Variante eines Altersvorsorgedepots gehört dazu auch das Vorhaben, die Anforderungen in der Auszahlungsphase flexibler zu gestalten. Bisher ist es so, dass zum Renteneintritt höchstens 30 Prozent das angesparten Kapitals auf einen Schlag ausgezahlt werden dürfen, der Rest darf nur als lebenslange Rente fließen. Künftig soll es den Empfehlungen zufolge flexibler laufen können, ohne dass man Rückforderungen der Förderung fürchten muss.

      Kritik an der Riester-Rente hatte es zudem stets wegen hoher Vertriebs- und Verwaltungskosten für die Vorsorgeprodukte gegeben. Einen gesetzlichen Kostendeckel empfiehlt der Bericht allerdings nicht und setzt stattdessen vor allem auf Regelungen für eine bessere Kostentransparenz. Zudem wird auf die Variante des Vorsorgedepots hingewiesen: Wer dieses nutzt und mit günstigen ETFs füllt, kommt mit Aufschlägen von wenigen Zehntelprozentpunkten davon.