Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2020 für verfassungskonform. 216 Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken gingen seinerzeit gerichtlich dagegen vor. Sie ziehen die Klage nach einer weiteren Reform jedoch zurück. Das nun gefallene Urteil könnte dennoch Auswirkung haben.
Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-111.html