Wer keine Postadresse hat, bekommt auch keine sozialen Leistungen vom Staat - so lautet jahrelang die Regel beim Jobcenter. Doch nach der Klage eines Obdachlosen ändert sich die Erreichbarkeitsverordnung - unter einer Bedingung gibt es jetzt trotzdem Bürgergeld.
Naja, laut Gericht ja schon. Hat die Behörde halt anders gesehen.