Seit Anfang des Jahres habe ich eine Beförderung beantragt, die meinen erweiterten Verantwortlichkeiten entspricht. Meine Abteilung unterstützt mich, der Personalchef hat sie abgelehnt (“Priorität der Firma sind neue Mitarbeiter”).

Das ist natürlich Bullshit. Ich bin nun auf der Suche nach einem neuen Job.

Ich bin mir über zwei Punkte nicht ganz sicher:

  1. Bald bekomme ich eine unbefristet Arbeitsvertrag. Soll ich sie annehmen? Das verlängert meine Kündigungsfrist, ist allerdings nicht unbedingt, dass ich eine neue Stelle finde, bevor der befristete Vertrag ausläuft. Ich benötige keine Arbeitserlaubnis für Deutschland, aber ich hätte während der Suche gerne einen bezahlten Job. Die Arbeitsagentur ist bei der Arbeitssuche in meiner Branche nicht sehr hilfreich. Ich würde lieber auf ALG I verzichten, als mich auf irrelevante Stellen zu bewerben.
  2. Sollte ich beantragen, dass meine Stellenbeschreibung aktualisiert wird, auch wenn es keine Beförderung/Gehaltserhöhung gibt? Das könnte mir bei der Arbeitssuche helfen. Könnte das die Möglichkeit ausschließen, später aus diesen Gründen befördert zu werden, falls ich in dem Unternehmen bleibe?
  • Der aus Aux@feddit.de
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    10 months ago

    Wenn dir die erweiterte Arbeitsplatzbeschreibung bei einer Bewerbung hilft, würde ich sie ändern lassen. Wenn ein neuer Arbeitgeber dich sofort haben will, kannst du deinen Personaler um einen Aufhebungsvertrag bitten. Normalerweise spielen sie mit, weil sie wissen, dass du sonst die restliche Zeit einfach krank bist.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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      10 months ago

      Aufhebungsvertrag ist nicht empfehlenswert. Normalerweise wird so ein Vertrag so verstanden, dass dein alter AG dich loswerden wollte und nur zur Sicherung deines ALG I bzw. zu Vermeidung von Streitigkeiten dir den Vertrag angeboten hat. Damit stellst du dich effektiv schlechter.

      • bleistift2@feddit.de
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        10 months ago

        In dem Szenario hat OP doch schon den neuen Vertrag. Also wer sollte den Aufhebungsvertrag „falsch” verstehen?

      • Kornblumenratte@feddit.de
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        10 months ago

        Bei einem Aufhebungsvertrag fällt ALG flach, dieses Verständnis macht keinen Sinn.

        Sich aus ungekündigter Stellung zu bewerben, ist natürluch besser.