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In Franken hat ein Zollbeamter seinen Zugang zu den Behördensystemen missbraucht, um die gesperrte Adresse eines Journalisten an einen Neonazi weitergegeben. Der Beamte, der weiterhin im Dienst ist, dazu: “das war dumm.” Der Journalistenverband fordert nun entsprechend harte Konsequenzen.
bei normalen adressen finde uch das noch akzeptabel. die adressen abzufragen gehört wohl zu den aufgaben des zolls, und da macht es nur wenig sinn wenn er da jedesmal einen grund angeben muss.
bei gesperrten adressen sollte aber zwingend jedesmal ein geund angegeben werden müssen, und die gründe auch alle kontrolliert werden
Vielleicht macht die Unterscheidung Sinn. Aber eine Vorauswahl anzubieten für Standard Fälle wäre ja auch möglich. Oder die Möglichkeit dies einem Vorgang zuzuordnen.
Würde in jedem Fall die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöhen, und eine einfachere Abschätzung ob etwas realistisch ist. Ohne log hast du einfach nichts in der Hand - außer die Gesamtanzahl.