Jeder Internet-Benutzer kennt die Cookie-Banner, die beim Besuch einer Website nach Zustimmung zum Tracking fragen. Untersuchungen zeigen allerdings: Wer ablehnt, wird in vielen Fällen dennoch getrackt.
Naiv würde man ja meinen, dass man nicht von der DSGVO betroffen ist, wenn man keine Daten sammelt.
Der Begriff der Datenverarbeitung ist mit guten Gründen weit. Da fällt sehr viel drunter und dementsprechend muss man sich Gedanken machen bei jedem einzelnen fancy Tool, das man auf seiner Seite einbindet. Wenn zum einfachen Laden von Schriften personenbezogene Daten mit einem amerikanischen Server ausgetauscht werden, ist das technisch nicht gut gelöst. Die Alternative wäre halt, Schriften selbst vorzuhalten und so hätte man Google meines Wissens ja auch konfigurieren können. Macht sich halt niemand drüber Gedanken, dann darf man aber nicht meckern, wenn man Post kriegt deswegen. Zumal es inzwischen wirklich umfangreichen Schutz für kleine Unternehmen gibt vor missbräuchlichen Abmahnungen oder zu hohen Kostenforderungen.
Die Gleichung “Marketing gleich berechtigtes Interesse” ist so auch nicht haltbar, obwohl Werbenetzwerke das natürlich so gerne hätten. Das berechtigte Interesse hat hohe Anforderungen, die man erstmal erfüllen muss. Dazu zählt eine Abwägung zwischen den Interessen der Datensammler und der betroffenen Personen. Natürlich fällt die nicht automatisch zugunsten von Werbung aus.
Und gerade die von dir angesprochenen Klempner müssen zb wegen § 13a UWG inzwischen wirklich wenig von Seiten der Konkurrenz befürchten. Und vor Behörden schützt sie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Inwiefern feddit die DSGVO einhält, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.
Der Begriff der Datenverarbeitung ist mit guten Gründen weit. Da fällt sehr viel drunter und dementsprechend muss man sich Gedanken machen bei jedem einzelnen fancy Tool, das man auf seiner Seite einbindet. Wenn zum einfachen Laden von Schriften personenbezogene Daten mit einem amerikanischen Server ausgetauscht werden, ist das technisch nicht gut gelöst. Die Alternative wäre halt, Schriften selbst vorzuhalten und so hätte man Google meines Wissens ja auch konfigurieren können. Macht sich halt niemand drüber Gedanken, dann darf man aber nicht meckern, wenn man Post kriegt deswegen. Zumal es inzwischen wirklich umfangreichen Schutz für kleine Unternehmen gibt vor missbräuchlichen Abmahnungen oder zu hohen Kostenforderungen.
Die Gleichung “Marketing gleich berechtigtes Interesse” ist so auch nicht haltbar, obwohl Werbenetzwerke das natürlich so gerne hätten. Das berechtigte Interesse hat hohe Anforderungen, die man erstmal erfüllen muss. Dazu zählt eine Abwägung zwischen den Interessen der Datensammler und der betroffenen Personen. Natürlich fällt die nicht automatisch zugunsten von Werbung aus.
Und gerade die von dir angesprochenen Klempner müssen zb wegen § 13a UWG inzwischen wirklich wenig von Seiten der Konkurrenz befürchten. Und vor Behörden schützt sie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Inwiefern feddit die DSGVO einhält, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.